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Überblick über Förderungen in der Aus- und Weiterbildung

Das Arbeitsmarktservice und eine Reihe von Institutionen unterstützen abhängig vom jeweiligen Förderungsschwerpunkt Unternehmen und Beschäftigte bei der laufenden Weiterentwicklung ihres Qualifikationsspektrums. Wir haben für Sie  Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern zusammengestellt. Förderaktionen unterliegen einem ständigen Wandel. Nehmen Sie daher bitte persönlich mit den Förderstellen Kontakt auf. Eine vollständige Information zur Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, erhalten Sie bei Ihrer fördernden Institution.

Wir begleiten Sie durch den Förder-Dschungel!
Für Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. +43 (0) 732 246960 oder per Email office@fbacademy.at zur Verfügung.

ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERREICH (AMS)

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
(Stand 9.4.2018, Kursbeginn spätestens 31.12.2018 und Ende spätestens 31.12.2019)

50% der Kurskosten
50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde

Bei Vorlage eines Bildungsplanes und sind folgende ArbeitnehmerInnen förderbar:

  • mit höchstens Pflichtschulabschluss
  • mit Lehrabschluss oder Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule,
    bei nachfolgender Lohnerhöhung um min. 10%
  • die das 45. Lebensjahr vollendet haben

und die sich in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden (nicht förderbar sind u.a. geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge).

Förderungen in OBERÖSTERREICH

Die F&B Management Lehrgangskosten werden für OberösterreicherInnen mit 40% bis zu 60% gefördert
(gültig bis 2018)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsorientierten Weiterbildung oder Umschulung dienen (bei Umschulungen ist die Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen)
  • 75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden

Förderungen in NIEDERÖSTERREICH

Die F&B Management Lehrgangskosten werden für NiederösterreicherInnen mit 40% bis zu 80% gefördert
(gültig bis 31.12.2019)

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
  • WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug dh. nach familienbedingter Berufsunterbrechung ist ein Wiedereinstig in die Privatwirtschaft geplant (KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, Personen nach Elternkarenz)

ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Auszubildende und beim AMS als arbeitssuchend gemeldete Personen


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich seit min. 6 Monaten vor Kursbeginn
  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung
    (des zuletzt ausgeübten Berufs vor Antragstellung) dienen und
    unmittelbar zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sein
  • 75 Prozent der Bildungsmaßnahme müssen absolviert oder ein positiver Abschluss nachgewiesen werden
  • Monatliches Bruttoeinkommen max. € 3.000,-
  • Die Antragstellung muss bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen

 

 

Förderungen in KÄRNTEN

Informationen und Online-Förderantrag finden Sie auf 
http://www.ktn.gv.at

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 6 "Bildung, Wissenschaft, Kultur, und Sport"
Tel.: 050536-16103
eMail.: abt6.weiterbildung@ktn.gv.at

Förderungen im BURGENLAND

UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräfte werden mit 35% bis zu 50%  von der 'Wirtschaft Burgenland GmbH' gefördert

 

Qualifizierungsförderungszuschuss mit bis zu € 1.000,-

für arbeitsmarktpolitisch zielführende Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Zivil- und Präsenzdienern sowie Personen in Karenz, die

a) sich in ihrem erlernten Beruf bzw. ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden möchten, oder
b) ihren Beruf/ihre Tätigkeit wechseln möchten und keine Förderung seitens des AMS oder anderen Stellen für den gleichen Zweck erhalten

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.939,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.702,-- Euro nicht übersteigen.

Förderungen in SALZBURG

Die F&B Management Lehrgangskosten werden für SalzburgerInnen mit bis zu € 900,- gefördert
(Förderungsrichtlinie 2017)


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Salzburg
  • Die Qualifizierungsmaßnahmen muss entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sein
  • 75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein


Nicht gefördert werden

  • AkademikerInnen, es sei denn sie sind arbeitslos, WiedereinsteigerInnen, MindestsicherungsbezieherInnen oder geringfügig Beschäftige
  • SchülerInnen und StudentInnen, außer sie befinden sich neben der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis, welches die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt
  • Personen, die eine Qualifikation ausschließlich im Rahmen einer Nebentätigkeit oder zur Aufnahme einer solchen ("2. Standbein") anstreben
  • Personen, die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz keine Berechtigung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Bundesland Salzburg bzw. in Österreich haben

Förderungen in TIROL

Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch einen Beitrag zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen geschaffen werden.

Folgende Personen sind förderbar

  • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • WiedereinsteigerInnen und BerufseinsteigerInnen
  • selbständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als 9 MitarbeiterInnen

 

Weitere Voraussetzungen für FörderbewerberInnen

  • es darf keine Fachkräfteförderung bezogen werden
  • ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort ist in Tirol und ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis ist nachweisbar

 

Die Höhe der Förderung beträgt 30% der Kurskosten 

Förderungen in VORARLBERG

Bildungsprämie ArbeitnehmerInnen

für Personen, die

  • berufsbegleitend eine Ausbildung absolvieren
  • in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, oder sich in einem aufrechtem Lehrverhältnis befinden
  • eine einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können
  • noch keine höhere Qualifikation als eine Reifeprüfung aufweisen
  • vor Ausbildungsbeginn ein Monatsnettoeinkommen bis maximal 3.700 Euro hatten (Freibetrag von 400 Euro pro Unterhaltsberechtigte/n)

Förderhöhe:

  • bis zu 1/4 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.500 Euro
Bildungsprämie für UnternehmerInnen

für Personen,

  • deren Unternehmen den Sitz in Vorarlberg hat
  • die Einzelunternehmer/innen, voll haftende Gesellschafter/innen von Personengesellschaften sowie mit mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligte handelsrechtliche Geschäftsführer/innen von Kapitalgesellschaften sind
  • die keine höhere Qualifikation als eine Reifeprüfung aufweisen
  • deren Einkommen im Jahr vor Ausbildungsbeginn nicht höher als 51.800 Euro war (Freibetrag von 4.800 Euro pro Unterhaltsberechtigte/n)

Förderhöhe und förderbare Ausbildungen sind identisch mit der Bildungsprämie für Arbeitnehmer/innen.

 

Weitere Infos und Anträge finden Sie auf:

www.bildungszuschuss.at


Kontakt
info@bildungszuschuss.at

Tel: 050 258 4200

Förderungen in WIEN

Die aktive Arbeitsmarktpolitik spielt eine wichtige Rolle für die Stadt Wien. Ziel ist es, Wiener ArbeitnehmerInnen eine stabile Beschäftigung, ein gutes Einkommen und berufliche Entwicklungschancen zu bieten.

  • Bessere berufliche Entwicklungschancen von Wiener ArbeitnehmerInnen
  • Abbau bestehender Benachteiligungen am Arbeitsmarkt und Verhinderung drohender Ausgrenzung aus dem Beschäftigungssystem
  • Sicherstellung einer guten Berufsausbildung und eines erfolgreichen Berufsseinstiegs junger Menschen
  • Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Wien
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
  • Förderung der Chancengerechtigkeit für WienerInnen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt